Der russische Krieg in der Ukraine zeigt, wie viel Einfluss ein Rohstofflieferant auf die deutsche Wärmeversorgung haben kann. Gleichzeitig zeigt sich dabei auch ein großer Vorteil flüssiger Brennstoffe: Ihre hohe Energiedichte und gute Lagerfähigkeit. Heizölkunden können sich mindestens über ein Jahr - häufig sogar bis zu drei Jahren - selbst mit Brennstoff bevorraten, was wiederum ein markt- und preisunabhängiges Heizen über längere Zeiträume ermöglicht. Besonders in Krisenzeiten ist das ein entscheidender Vorteil gegenüber leitungsgebundenen Energieträgern.
Moderne Brennwertheizungen arbeiten mit einem Wirkungsgrad von annähernd 100 Prozent. Der Brennstoff wird also nahezu vollständig in Energie umgewandelt. Solche Ölheizungen können in Zukunft auch zunehmend mit klimaneutralen, synthetischen oder biogenen Flüssigbrennstoffen betrieben werden. Diese Brennstoffe (genannt E-Fuels, GreenFuels, FutureFuels oder auch BioFuels) können dem jetzigen Heizöl beigemischt werden und dieses schrittweise ablösen. Somit halten Sie den Schlüssel für klimaneutrales Heizen bereits in der Hand.
Wenn Sie sich für eine moderne Ölheizung entscheiden, sind sogenannte Hybridsysteme die beste Wahl: So können ein oder mehrere erneuerbare Energieträger mithilfe moderner und effizienter
Öl-Brennwerttechnik kombiniert werden. Mit dieser Technologie sparen Sie Geld und noch mehr C02. Zudem können Modernisierer Fördergelder nutzen. So lassen sich bspw. über die KfW-Bank eine Vielzahl an Förderungen für erneuerbare Energien beantragen, die gemeinsam mit einer Ölheizung genutzt werden können.
2020 wurde mit dem Klimapaket der Bundesregierung auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Das GEG regelt bisher, dass bei dem Einbau einer neuen Heizung ab 2026 erneuerbare Energien eingebunden werden müssen. Bis einschließlich 2025 ist ein einfacher Kesseltausch erlaubt. Bei diesen Regelungen gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen bspw. für selbstgenutztes Wohneigentum oder unzumutbare Härten. Für installierte Heizungen gilt ein Bestandsschutz. 2022 soll das aktuelle GEG überprüft und novelliert werden.
In Baden-Württemberg gilt darüber hinaus bereits das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG). Hier müssen schon jetzt mindestens 15 Prozent der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen. Alternativ können bspw. Ölheizungsbetreiber Bioheizöl mit zehn Prozent erneuerbarem Anteil nutzen und zusätzlich einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, der als Erfüllung der weiteren fünf Prozent angerechnet wird.
Details zum GEG, EWärmeG und Gesetze, Verordnungen und Regeln rund um die Ölheizung und den Tank finden Sie unter zukunftsheizen.de.
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